Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


We Academy of Arts and Tech
Knesebeckstraße 62/63
10719 Berlin



§ 1 Geltungsbereich1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der We Academy UG (im Folgenden „We Academy“) und:
a) Selbstzahlern, die unsere Bildungsprogramme nutzen.
b) Unternehmen, die die Teilnahme ihrer Mitarbeiter an unseren Bildungsprogrammen fördern.
c) Teilnehmern, die durch Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.
1.2. Abweichende Bedingungen der Teilnehmer oder Unternehmen gelten nur, wenn die We Academy ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. Die We Academy bietet Bildungsprogramme (z. B. Bootcamps) an, die berufliche Weiterqualifikation und Förderung von Kompetenzen zum Ziel haben.
2.2. Die Teilnahme an den Bildungsprogrammen ist möglich:
a) Als Selbstzahler, bei voller Kostenübernahme durch den Teilnehmer.
b) Als durch ein Unternehmen geförderter Teilnehmer, bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
c) Als geförderter Teilnehmer durch einen Bildungsgutschein oder AVGS der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, bei vollständiger Kostenübernahme durch den Leistungsträger.
2.3. Der Vertrag regelt die Teilnahmebedingungen, die Zahlungspflichten sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

2.4. Vertragsschluss durch Zahlungslinks:
a) Die We Academy stellt Zahlungslinks zur Verfügung, die in Angeboten, E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten enthalten sind.
b) Der Teilnehmer akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und weitere Vertragsbedingungen, indem er die entsprechende Checkbox aktiviert und auf den Button „Bezahlen“ oder „Buchen“ klickt.
c) Mit der erfolgreichen Durchführung beider Aktionen – der Akzeptanz der Bedingungen und dem Klicken auf „Bezahlen“ oder „Buchen“ – kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der We Academy zustande.
2.5. Beide Parteien erkennen an, dass der Vertrag auch ohne eine handschriftliche Unterschrift wirksam ist, sofern der oben beschriebene Prozess abgeschlossen wurde.

§ 3 Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
3.1. Der Vertrag kommt durch die Nutzung eines Zahlungslinks oder durch eine schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Teilnehmer zustande.
3.2. Teilnehmer, die durch Bildungsgutscheine oder AVGS gefördert werden, sind nur zur Teilnahme berechtigt, wenn eine schriftliche Bestätigung über die Kostenübernahme des zuständigen Leistungsträgers vorliegt
3.3. Alle Teilnehmer verpflichten sich zur aktiven und regelmäßigen Teilnahme an den Bildungsprogrammen. Dies umfasst insbesondere:
a) Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten gemäß dem Lehrplan (Anwesenheitspflicht).
b) Einhaltung von Prüfungsterminen und -anforderungen.
c) Rechtzeitige Mitteilung bei Verhinderung, insbesondere bei Krankheit, durch Vorlage eines ärztlichen Attests.3.4. Teilnehmer sind verpflichtet, die Regeln der We Academy sowie Vorgaben des Leistungsträgers (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter) einzuhalten.


§ 4 Zahlungsbedingungen4.1. Selbstzahler:
a) Die Kursgebühren sind gemäß der vereinbarten Zahlungsfrist vollständig zu entrichten.
b) Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die We Academy ist berechtigt, bei anhaltendem Zahlungsverzug die Teilnahme zu verweigern.4.2. Unternehmen:
a) Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den individuell vereinbarten Konditionen im Vertrag.
b) Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die We Academy ist berechtigt, bei anhaltendem Zahlungsverzug die Teilnahme der geförderten Mitarbeiter zu verweigern.
4.3. Geförderte Teilnehmer:
a) Die Kostenübernahme erfolgt direkt durch den Leistungsträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter).
b) Ein Kursstart ist nur bei Vorlage einer gültigen Kostenübernahmebescheinigung möglich.
c) Sollten die Voraussetzungen für die Förderung entfallen, ist der Teilnehmer verpflichtet, dies der We Academy unverzüglich mitzuteilen.
d) Wegfall der Förderung:
- Im Falle des Wegfalls der Förderung oder einer Ablehnung von Ratenzahlungen durch den Leistungsträger ist eine weitere Teilnahme am Bildungsprogramm nur möglich, wenn der Teilnehmer die verbleibenden Kosten selbst übernimmt.
- Dies muss jedoch vertraglich zwischen dem Teilnehmer und der We Academy vereinbart werden. Ein Anspruch auf die weitere Teilnahme besteht in diesem Fall nicht.

§ 5 Informationspflichten bei geförderten Teilnehmern5.1. Teilnehmer, deren Teilnahme durch Bildungsgutscheine oder AVGS gefördert wird, erklären sich damit einverstanden, dass die We Academy die folgenden Informationen an den Leistungsträger übermittelt:
a) Anwesenheit und Teilnahmeverhalten.
b) Prüfungsergebnisse und Abschlusszertifikate.
c) Fortschritte und Bewertungen im Programm.5.2. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Sicherstellung der Fördervoraussetzungen und gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

§ 6 Rücktritt und Kündigung
6.1. Rücktritt vor Kursstart:
a) Teilnehmer können bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
b) Bei geförderten Teilnehmern entstehen keine Kosten, sofern der Rücktritt vor Kursbeginn und innerhalb der Frist erfolgt.
6.2. Kündigung nach Kursstart:
a) Geförderte Teilnehmer: Die Leistungsträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter) sind verpflichtet, die Kosten für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen gemäß den Maßnahmebögen der entsprechenden Maßnahme/Kurses zu tragen.
b) Selbstzahler und Unternehmen:
- Für Selbstzahler und Unternehmen gilt folgende Staffelung:
- Bis 10 % des Kursfortschritts: 50 % der Kurskosten werden berechnet.
- Bis 20 % des Kursfortschritts: 75 % der Kurskosten werden berechnet.
- Nach 20 % des Kursfortschritts: 100 % der Kurskosten sind fällig (keine Erstattung).
6.3. Ausschluss durch die We Academy:
a) Die We Academy behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. unentschuldigtes Fehlen, Missachtung der Regeln oder Zahlungsrückstände) vom Kurs auszuschließen.
b) In diesem Fall gelten die oben genannten Staffelungen zur Berechnung der fälligen Kosten.

§7 Haftung
7.1. Die We Academy haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
7.2. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt
7.3. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt die We Academy keine Haftung, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
7.4. Die We Academy haftet nicht für Schäden oder Verluste persönlicher Gegenstände der Teilnehmer.

§ 8 Datenschutz
8.1. Die We Academy erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
8. 2. Personenbezogene Daten werden nur für die Zwecke der Vertragsabwicklung, der Kommunikation mit Leistungsträgern (bei geförderten Teilnehmern) sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen verarbeitet.
8.3. Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
8.4. Weitere Informationen zum Datenschutz können in der Datenschutzerklärung der We Academy auf unserer Webseite eingesehen werden.

§  9 Änderungen und Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Teltow.